1. Angebot und Vertragsschluss
1.1. Änderungen
an Objekten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Qualitätsverbesserungen sind jederzeit zulässig.
1.2. Der Liefervertrag gilt erst aufgrund schriftlicher
Bestätigung durch uns als Auftraggeber geschlossen. Eine
mündliche Erklärung ohne Auslieferung der Ware bindet
uns erst nach schriftlicher Bestätigung.
1.3. Der Kunde kann nur nach unserer schriftlichen Zustimmung von einem
bestätigten Vertrag zurücktreten. Die bis dahin
entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind
sofort zahlbar.
2. Preise und Zahlung
2.1. Alle Preise in
unserer Preisliste sind in Euro, verstehen sich ab Lager und sofern
nicht ausdrücklich anders erwähnt, unmontiert bzw.
ohne Montage, zzgl. Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie
sind bis zur Annahme des Auftrags durch uns freibleibend.
2.2. Die Preise sind für alle Kunden gleich, ob
Wiederverkäufer oder Endverbraucher. Sie sind gültig
bis die derzeitige Preisliste durch eine neue Ausgabe ersetzt wird.
Irrtümer in der Preisstellung sind ausdrücklich
vorbehalten. Alle Angaben sind nur innerdeutsch gültig.
2.3. Zahlungsbedingungen für Firmenkunden: 50 Prozent der
Rechnungssumme per Vorkasse, die restlichen 50 Prozent der
Rechnungssumme einbehaltlos innerhalb von
30 Tagen nach Lieferdatum (im Montagefall: nach Fertigstelldatum)
Zahlungsbedingungen für Privatkunden: ausschließlich
per Vorkasse.
2.4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Wir behalten uns vor einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
2.5. Teillieferungen und Teilberechnungen sind zulässig.
2.6. Für den Umfang unserer Lieferung ist unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Wir behalten uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor
(erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei Vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt.
4. Lieferfrist und Verzug
4.1. Lieferfristen gelten
nur ungefähr und unverbindlich, sofern nicht
individualvertraglich schriftlich anders vereinbart. Bei
Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist kommen wir erst
nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu stellenden
angemessenen Verlängerungsfrist in Verzug. Der Kunde kann die
ihm wegen unseres Verzuges gesetzlich zustehenden Rechte nur geltend
machen, wenn uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorzuwerfen ist.
4.2. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, nicht aber vor der Beibringung der vom
Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor
Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Der Beginn der Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens
liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
oder die Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten
eintreten.
4.4. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die infolge
unseres eigenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt
für jede volle Woche der Verspätung 0,5 Prozent, im
Ganzen aber höchstens 5 Prozent vom Wert desjenigen Teils der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig
oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
4.5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so
werden ihm, beginnend zwei Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem
Werk, für jeden angefangenen Monat berechnet. Die
Lagerungskosten betragen für jeden angefangenen Monat 2
Prozent vom Rechnungsbetrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung
und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig
über den Liefergegenstand zu verfügen, und den Kunden
mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
5. Recht des Lieferers auf Rücktritt
5.1. Wir behalten uns das
Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn der Kunde
vorangegangene Lieferungen nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfrist bezahlt hat. Wir haften nicht für eventuelle
Schäden, die dem Kunden infolge dieser Nichtlieferung
erwachsen. Die Anwendung dieses Rechts muss dem Kunden rechtzeitig
mitgeteilt werden.
6. Gewährleistung
6.1. Wir leisten
für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Keine Gewährleistungsansprüche gelten, wenn
Mängel aus unfachkundiger Montage, unterlassener Wartung,
zweckfremden Einsatz oder Fahrlässigkeit bei der Benutzung des
Objekts folgen.
6.1. Farbabweichungen und Risse im Holz stellen keinen Mangel dar, da
sie in keiner Weise Lebensdauer und Haltbarkeit
beeinträchtigen.