Stele aus Eiche
AGB
1. Angebot und Vertragsschluss
1.1. Änderungen an Objekten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Qualitätsverbesserungen sind jederzeit zulässig.
1.2. Der Liefervertrag gilt erst aufgrund schriftlicher Bestätigung durch uns als Auftraggeber geschlossen. Eine mündliche Erklärung ohne Auslieferung der Ware bindet uns erst nach schriftlicher Bestätigung.
1.3. Der Kunde kann nur nach unserer schriftlichen Zustimmung von einem bestätigten Vertrag zurücktreten. Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.

2. Preise und Zahlung
2.1. Alle Preise in unserer Preisliste sind in Euro, verstehen sich ab Lager und sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, unmontiert bzw. ohne Montage, zzgl. Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie sind bis zur Annahme des Auftrags durch uns freibleibend.
2.2. Die Preise sind für alle Kunden gleich, ob Wiederverkäufer oder Endverbraucher. Sie sind gültig bis die derzeitige Preisliste durch eine neue Ausgabe ersetzt wird. Irrtümer in der Preisstellung sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben sind nur innerdeutsch gültig.
2.3. Zahlungsbedingungen für Firmenkunden: 50 Prozent der Rechnungssumme per Vorkasse, die restlichen 50 Prozent der Rechnungssumme einbehaltlos innerhalb von 30 Tagen nach Lieferdatum (im Montagefall: nach Fertigstelldatum)
Zahlungsbedingungen für Privatkunden: ausschließlich per Vorkasse.
2.4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
2.5. Teillieferungen und Teilberechnungen sind zulässig.
2.6. Für den Umfang unserer Lieferung ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

4. Lieferfrist und Verzug
4.1. Lieferfristen gelten nur ungefähr und unverbindlich, sofern nicht individualvertraglich schriftlich anders vereinbart. Bei Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist kommen wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu stellenden angemessenen Verlängerungsfrist in Verzug. Der Kunde kann die ihm wegen unseres Verzuges gesetzlich zustehenden Rechte nur geltend machen, wenn uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist.
4.2. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht aber vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder die Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
4.4. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 Prozent, im Ganzen aber höchstens 5 Prozent vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
4.5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend zwei Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk, für jeden angefangenen Monat berechnet. Die Lagerungskosten betragen für jeden angefangenen Monat 2 Prozent vom Rechnungsbetrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5. Recht des Lieferers auf Rücktritt
5.1. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn der Kunde vorangegangene Lieferungen nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat. Wir haften nicht für eventuelle Schäden, die dem Kunden infolge dieser Nichtlieferung erwachsen. Die Anwendung dieses Rechts muss dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden.

6. Gewährleistung
6.1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Keine Gewährleistungsansprüche gelten, wenn Mängel aus unfachkundiger Montage, unterlassener Wartung, zweckfremden Einsatz oder Fahrlässigkeit bei der Benutzung des Objekts folgen.
6.1. Farbabweichungen und Risse im Holz stellen keinen Mangel dar, da sie in keiner Weise Lebensdauer und Haltbarkeit beeinträchtigen.